Das System

BIO-SIEGEL

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Die gesetzliche Grundlage für die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau ist die EU-Öko-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848). Diese gibt die allgemeinen Standards des ökologischen Landbaus vor, enthält EU-einheitliche Mindestanforderungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, und regelt die Produktkennzeichnung und Betriebskontrolle. Das Bayerische Bio-Siegel erfüllt diese Anforderungen und geht durch die in den Programmbestimmungen verankerten Qualitätskriterien sogar darüber hinaus.

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OHNE HERKUNFTSNACHWEIS

Mit dem Bio-Siegel bietet der Freistaat Bayern Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union die Möglichkeit Produkte zu kennzeichnen, die nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden.

Die genauen Vorschriften garantieren dem Verbraucher eine Wirtschaftsweise im Einklang mit der Natur und geben eine Orientierungshilfe beim Einkauf. Sowohl die Erzeugerbetriebe als auch die Hersteller müssen die strengen Prüfkriterien erfüllen und ihre Produkte von staatlich zugelassenen und überwachten Kontrollstellen überprüfen lassen. Das hinterlegte Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige und lückenlose Rückverfolgbarkeit der betreffenden Erzeugnisse.

DAS BIO-SIEGEL, WELCHES VOM FREISTAAT BAYERN VERLIEHEN WIRD, STEHT FÜR

  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • dreistufiges Kontrollsystem
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MIT HERKUNFTSNACHWEIS

Können die Erzeugnisse, die nach den höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden, von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke einer bestimmten Herkunft (z. B. Bayern) zugeordnet werden, so kann das Bio-Siegel eine entsprechende Herkunftsangabe enthalten. Die Herkunft wird in diesem Fall sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval dargestellt.

DAS BIO-SIEGEL MIT HERKUNFTSNACHWEIS, WELCHES VOM FREISTAAT BAYERN VERLIEHEN WIRD, STEHT FÜR

  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • dreistufiges Kontrollsystem
  • lückenlosen Herkunftsnachweis aus der angegebenen Region
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DAS BIO-SIEGEL IN VERBINDUNG MIT DEM HERKUNFTSNACHWEIS - ANWENDUNGSBEISPIELE: 

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Das Bio-Siegel ist in Verbindung mit dem Herkunftsnachweis Bayern für Verbraucher im Handel erhältlich.

Das bedeutet: Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des „Bio-Siegels” erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in „Bayern” erfolgt.

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LOGOS FÜR DIE EINZELNEN EU-MITGLIEDSTAATEN

DIE BETEILIGUNG AM QUALITÄTSPROGRAMM „BAYERISCHES BIO-SIEGEL” STEHT ALLEN REGIONEN IN DEN MITGLIEDSSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION, DEN UNTERNEHMEN DER LAND- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT SOWIE DES HANDELS FÜR DEN BEREICH LEBENSMITTEL IN DER EUROPÄISCHEN UNION OFFEN.

Produkte, die nach höheren Qualitätskriterien erzeugt werden und einer bestimmten Herkunft (z. B. einem Staat) lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke zuzuordnen sind, können ein Bio-Siegel mit entsprechender Herkunftsangabe erhalten. Verliehen wird es vom Freistaat Bayern. Die Herkunft wird sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval des Siegels dargestellt.