AGB
(Teilnahmebedingungen) Initiative „30 für 30“
Veranstalter ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF).
Verantwortlich für die Durchführung der Initiative ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), vertreten durch die
alp Bayern – Agentur für Lebensmittel Produkte aus Bayern
Ludwigstraße 2
80539 München
E-Mail: bio.bayern@alp.bayern.de
ZIELE DER INITIATIVE „30 FÜR 30“
Ziel ist die Identifikation und Hervorhebung von neuen „Wertschätzungsketten“ – vom Landwirt bis zum Endkunden.
Die Initiative möchte die Vorteile der Zertifizierung von Bio-Produkten aus Bayern, die Stärkung der Marktposition heimischer Bio-Ware und die Erkennbarkeit von Bio aus Bayern unterstützen. Sie trägt so zu „mehr Bio aus Bayern“ bzw. zum 30 %-Ziel des Landesprogramms BioRegio 2030 bei.
Dazu werden 30 innovative Bio-Leuchtturmprojekte gesucht, die mit modernen und neuen Konzepten die bio-regionale Ernährung in Bayern voranbringen. Das eingereichte Handlungsbeispiel muss sich bereits in der Umsetzung befinden.
TEILNAHMEKRITERIEN/TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt ist jeder Betrieb der Land- und Ernährungswirtschaft inkl. Bündeler und (Gemeinschafts-)Gastronomie, der Zeichennutzer des Bayerischen Bio-Siegels ist. In Einzelfällen können auch ins Programm „Bayerisches Bio-Siegel“ eingebundene Kooperationspartner von Zeichennutzern (bspw. Systemteilnehmer/Landwirte, Absatzmittler, (Gemeinschafts-)Gastronomie) in Abstimmung mit dem Zeichennutzer ein Projekt/Handlungsbeispiel einreichen.
Es besteht die Möglichkeit, sich in der Sonderkategorie „Startup“ zu bewerben, wenn das Unternehmen nicht länger als 5 Jahre am Markt besteht.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bedienstete bzw. Beschäftigte im Geschäftsbereich des Staatsministeriums, alle an der Konzeption und Umsetzung der Initiative beteiligten Personen sowie Angehörige aller genannten Personengruppen einschließlich Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Missachtung von Rechten Dritter vorliegen. Ebenso führen gar nicht, unklar oder unvollständig ausgefüllte oder veränderte Formulare zum Ausschluss. Wer unwahre Personenangaben macht, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Aus dem Ausschluss können die Teilnehmenden keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter ableiten. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Preise nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
TEILNAHMEKOSTEN & ZEITRAUM DER INITIATIVE „30 FÜR 30“
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist ab 14.09.2021 bis voraussichtlich 30.08.2024 möglich. Die Auswahl der prämierten Projekte erfolgt in insgesamt sechs Runden.
ABLAUF DER INITIATIVE „30 FÜR 30“
Im Rahmen der Initiative „30 für 30“ werden innovative bio-regionale Handlungsbeispiele gesucht.
Die Initiative läuft vom 14.09.2021, 08:00 Uhr bis voraussichtlich 30.08.20242024. In insgesamt 6 Etappen werden je 5 Leuchtturmprojekte ausgewählt. Sie können jederzeit ein Projekt einreichen, da die Auswahl in mehreren Etappen stattfindet. Damit möchte der Freistaat auch Projekten eine Chance geben, die mittel- und langfristige Initiative erfordern.
Für die sechste Runde endet die Einreichung am 30.08.2024 um 24:00 Uhr (MEZ). Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Uploads des Bewerbungsformulars.
Die Teilnehmenden müssen sich auf der Website der Initiative „30 für 30“ registrieren.
Pro Teilnehmer können auch mehrere Projekte hochgeladen werden.
Eine Jury, bestehend aus unabhängigen Fachleuten zum Projekt-Thema, wählt die besten Projekte aus. Die Zusammensetzung der Jury steht im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig und entscheidet durch einfache Mehrheit. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.
Es kann eine Nachbefragung der Teilnehmenden zu eingereichten Handlungsbeispiele erforderlich werden. Zu diesem Zweck werden die Teilnehmenden telefonisch kontaktiert. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgewählten Projekte vorab vor Ort zu besuchen, um sich ein Bild von der Umsetzung und Wirksamkeit der jeweiligen Idee machen zu können und ggf. bei Dritten Informationen einzuholen. Mit der Einreichung der Projektbeschreibung erklären sich die Teilnehmenden dazu bereit.
Nach der Bewertung der eingereichten Ideen durch die unabhängige Fachjury lädt der Veranstalter die Gewinner, deren Handlungsbeispiele ausgewählt wurden, zur Preisverleihung ein.
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE HANDLUNGSBEISPIELE
Die Teilnehmenden gewährleisten, dass eingereichte Texte, Bilder oder Videos bzw. Dateien von ihnen selbst geschaffen wurden oder sie die für die Teilnahme an der Initiative „30 für 30“ erforderlichen Rechte besitzen und keine Rechte Dritter verletzen.
Soweit auf den Bildern und Videos eine Person oder mehrere Personen abgebildet sind, müssen die Teilnehmenden von jedem Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung einholen und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorlegen. Auf Markennennung innerhalb der Konzepte ist zu verzichten.
Die hochgeladenen Bilder, Videos und Texte dürfen nicht obszön, beleidigend, verleumderisch, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, sexistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder sonst ordnungswidrig bzw. strafrechtlich relevant bzw. verwerflich sein. Der Upload entsprechender Bilder, Videos und Texte kann den Ausschluss von der Initiative „30 für 30“ nach sich ziehen. Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Projekten liegt im freien Ermessen des Veranstalters und dessen Auftragnehmern und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmer zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Beiträgen gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Für Folgen, die sich aus unrichtigen oder fehlenden Angaben des Teilnehmers ergeben, haftet nicht der Veranstalter, sondern ausschließlich der jeweilige Teilnehmer als Verursacher.
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE BILDER UND VIDEOS
Die eingereichten Bilder, Videos und Texte müssen digital realisiert worden sein. Darüber hinaus gibt es keine technische oder kategoriale Einschränkung hinsichtlich ihrer Eignung, sofern sie dem gestellten Thema entsprechen.
Die Bilder müssen digital als JPEG-, GIF- oder PNG-Datei auf www.biosiegel.bayern hochgeladen werden. Es dürfen bis zu 10 Bilder zu einem Ideenkonzept hochgeladen werden. Eine Datei darf eine Größe von 5 MB nicht überschreiten. Originalbilder, welche die Größe von 5 MB überschreiten und eine bessere Qualität aufweisen, können im Falle eines Gewinnes vom Veranstalter angefordert werden. Die Teilnehmenden müssen jedem Bild einen Titel geben und können zusätzlich eine kurze Erklärung zur Bildidee mitteilen (begrenzt auf 150 Zeichen). Die Teilnehmenden müssen ein Bild angeben, das ihr bio-regionales Konzept als Leitmotiv repräsentieren soll. Etwaige weitere Bilder dienen der zusätzlichen Erläuterung.
Die Videos müssen digital als MOV- oder MPEG-Datei hochgeladen werden. Das Video muss im Querformat erstellt sein. Die Teilnehmenden müssen dem Video einen Titel geben. Musik darf im Video nur abgespielt werden, soweit die Musiknutzung Urheberrecht beachtet. Dies umfasst gegebenenfalls einen entsprechenden Hinweis im Video und/oder die Zahlung einer Lizenzgebühr. Letzteres ist auf Verlangen des Veranstalters schriftlich nachzuweisen.
Ausgewählte Bilder und Videos werden so präsentiert, wie sie in der übersandten Datei erscheinen. Dies betrifft vor allem Ausrichtung (oben, unten, links, rechts) und Farbe, Graustufen und Bitmap. Farbverbindlichkeiten können nicht gewährleistet werden.
VERÖFFENTLICHUNG DER HANDLUNGSBEISPIELE UND NUTZUNGSRECHTE NACH ABSCHLUSS DER INITIATIVE „30 FÜR 30“
Mit der Zusendung des Bewerbungsformulars erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die Namen der Teilnehmenden mit dem jeweiligen Beitrag einschließlich der eingesandten Fotos durch den Veranstalter, u. a. auf www.biosiegel.bayern, veröffentlicht werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung gegenüber dem Veranstalter.
Jeder Teilnehmende räumt dem Veranstalter die zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkten, ausschließlichen und unentgeltlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Beiträgen ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in umgestalteter Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte, soweit der Teilnehmer dies einräumen kann. Jeder Teilnehmende überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten und aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen sowie mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmenden Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Veranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Ein den Gewinnern nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.
Den Teilnehmenden verbleiben weiterhin die einfachen Nutzungsrechte an ihren Werken, sofern dies dem Zweck der Durchführung des Wettbewerbs und der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters nicht widerspricht.
BEWERTUNGSKRITERIEN
Die eingereichten Ideen werden von einer unabhängigen Jury ausgewertet, welche die Prämierten auswählt. Die Jury bewertet die eingereichten Projekte nach einem vorher festgelegten Kriterienkatalog.
Folgende Bewertungskriterien fließen in die Auswertung der eingereichten Ideen durch die Fachjury ein und werden gleich gewichtet:
- Neuheit und Besonderheit
- Kooperationen
- Bewusstseinsbildung bei Verbrauchern
- Nachhaltigkeits- und Qualitätsaspekte
- Beitrag zu „Mehr Bio aus Bayern“
Es besteht die Möglichkeit, sich in der Sonderkategorie „Startup“ zu bewerben, wenn das Unternehmen nicht länger als 5 Jahre am Markt besteht.
GEWINNE
Der Betrieb, der das Handlungsbeispiel eingereicht hat, erhält Folgendes:
- Auszeichnung/Urkunde
- Hervorhebung des Handlungsbeispiels im Rahmen von Veranstaltungen oder Maßnahmen des Ministeriums
- Bekanntmachung des Projekts auf der Website www.biosiegel.bayern
- Ein individuell für das Leuchtturmprojekt geschnürtes Werbepaket
AUSWAHL UND BENACHRICHTIGUNG DER GEWINNER
Nach der Bewertung der eingereichten Ideen durch die unabhängige Fachjury lädt der Veranstalter die Gewinner, deren Handlungsbeispiele ausgewählt wurden, zur Preisverleihung ein.
Die Gewinner werden ausschließlich per Mail benachrichtigt und um Antwort innerhalb von sieben Tagen gebeten. Von den Gewinnern benötigt der Veranstalter die vollständige Adresse. Die Gewinner verpflichten sich, an der Verleihung persönlich (oder durch einen Vertreter) teilzunehmen.
PRÄMIERUNGSFEIER UND PREISVERLEIHUNG
Über den Termin und den Rahmen der Preisverleihung werden die Gewinner rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
Die Veranstaltungen können auf Foto und Video aufgezeichnet werden. Die Aufnahmen werden anschließend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet und insbesondere auf der Aktionswebseite der Initiative „30 für 30“ bzw. www.biosiegel.bayern veröffentlicht. Aufnahmen, bei denen Gewinner und Teilnehmer in den Vordergrund rücken werden nur veröffentlicht, wenn der Veranstalter vorab eine entsprechende Einwilligung einholte. Es erfolgt keine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte.
ABBRUCH DER INITIATIVE
Die Initiative kann von Seiten des Veranstalters aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine ordentliche Durchführung aus rechtlichen, persönlichen oder technischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ein Abbruch ist auch möglich, wenn kein Beitrag aus Sicht der Jury eine Preiswürdigkeit erreicht.
Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Preisgeld besteht nicht.
DATENSCHUTZ
Verantwortlich für die Verarbeitung der mit der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten ist das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs sowie zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verarbeitet (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Preisverleihung sowie die Übermittlung der Daten der Preisträger an beteiligte Dritte z.B. Jurymitglieder).
Die Daten werden nach Abschluss der Initiative, längstens jedoch ein Jahr nach Beendigung gelöscht. Dies gilt nicht für die persönlichen Daten der Urheber der Projekte, die dauerhaft gespeichert werden.
Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und der diesbezüglichen Rechte können im Internet unter http://www.stmelf.bayern.de/datenschutz abgerufen werden.
HAFTUNGSREGELUNGEN
Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter sowie seine Bediensteten oder Beauftragten auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung) frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen. Ferner verpflichten sie sich, den Veranstalter auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Wettbewerbsbeiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen, es sei denn, es liegt Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beschäftigten, Bediensteten oder Beauftragten des Veranstalters vor
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Veranstalter aktualisiert und angepasst werden, ohne die einzelnen Teilnehmenden darüber zu informieren. Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Fragen zu den Teilnahmebedingungen können per E-Mail an den Veranstalter gesendet werden: bio.bayern@alp.bayern.de
Die Initiative steht in keiner Verbindung zu den Betreibern von Sozialen Netzwerken und wurde nicht von solchen Betreibern gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Sollten einzelne Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten entspricht.
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.
(Stand: 22.08.20224)